Dies sollten Sie über uns wissen:

Jeder selbstständig gewerblich tätige Versicherungsvermittler ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (§15 VersVermV) verpflichtet, beim ersten Geschäftskontakt Informationen über seinen Status an den Verbraucher zu übergeben.

Wir beraten Sie als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.

Wir bieten eine Beratung an.

Die Vergütung bzw. Provision für die Vermittlung von Versicherungsverträgen ist in der Versicherungsprämie enthalten.

Unsere Firmendaten:

Versicherungsmakler Frank Möller
Finanzdienstleistung über Kooperationspartner

Wülferheide 4
32107 Bad Salzuflen

Kontakt:
Telefon: 05222/707157
Telefax: 05222/707158
E-Mail: kontakt@versicherungsmakler-moeller.de

Homepage: versicherungsmakler-möller.de

Vertreten durch:
Geschäftsführer: Frank Möller

Steuernummer: 313/5264/0416

Versicherungs-Vermittler-Register:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) e.V. Breite Str. 29, 10178 Berlin, Telefon 030 20 30 80
Homepage: www.dihk.de
Homepage: www.vermittlerregister.info
Telefon: 0180 500 58 50 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen)

Registrierungsnummer:
D-VOYG-DHJNJ-53

 

Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Wir sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
    Graurheindorfer Str. 108 · 53117 Bonn, www.bafin.de
  • Versicherungsombudsmann e.V.,
    Postfach 08 06 32 · 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
    Postfach 06 02 22 · 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de

Informationen über die Vergütung für die Beratung und Vermittlung:
Im Zusammenhang mit der Beratung und Vermittlung von Versicherungsprodukten im Rahmen der o.g. Erlaubnis, kann die Vergütung
hierfür unmittelbar durch den Mandanten (Honorar) oder mittelbar durch Kooperationspartner und Produktgeber (Courtage), sowie
in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Versicherungsnehmers und den entsprechenden
Versicherungsprodukten. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Mandanten gezahlt werden, erfolgt dies gemäß einer
gesonderten Vergütungsvereinbarung. Zuwendungen die insofern von Kooperationspartnern und Produktgebern erbracht werden,
dürfen behalten werden.